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   VG Dessau, 30.09.2005 - 1 A 85/05   

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https://dejure.org/2005,50477
VG Dessau, 30.09.2005 - 1 A 85/05 (https://dejure.org/2005,50477)
VG Dessau, Entscheidung vom 30.09.2005 - 1 A 85/05 (https://dejure.org/2005,50477)
VG Dessau, Entscheidung vom 30. September 2005 - 1 A 85/05 (https://dejure.org/2005,50477)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Dessau, 18.09.2002 - 1 A 1013/01
    Auszug aus VG Dessau, 30.09.2005 - 1 A 85/05
    Daher kann die Substanz des Denkmalbereichs nicht gleichbedeutend mit der Bausubstanz der zugehörigen Einzelbauten sein, sondern sie bezieht sich auf das Erscheinungsbild der Gesamtheit, auf die sichtbaren Bezüge zwischen den verschiedenen baulichen Anlagen (vgl. Urteile der Kammer vom 18. September 2002 - 1 A 1013/01 DE - und vom 01. November 2000 - 1 A 85/99 DE -).

    Nach diesen Kriterien kann die Veränderung der Substanz eines Einzelgebäudes allenfalls dann die Denkmalqualität des Denkmalbereichs wesentlich beeinträchtigen, wenn der veränderte Bauzustand dem Gesamtcharakter des Denkmalbereichs grob unangemessen ist (vgl. Urteil der Kammer vom 18. September 2002 - 1 A 1013/01 DE -).

  • VG Dessau, 16.10.2002 - 1 A 1008/01

    Anspruch auf einen beantragten baurechtlichen Vorbescheid; Heranrücken einer

    Auszug aus VG Dessau, 30.09.2005 - 1 A 85/05
    Da es zudem - was keiner weiteren Darlegung bedarf - ein gegenständliches Zeugnis menschlichen Lebens aus vergangener Zeit ist, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA), stellt es ein Kulturdenkmal im Sinne des DenkmSchG LSA dar (abweichend zur alten Rechtslage: VG Dessau, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 1 A 1008/01 DE - und Urteil vom 06. April 2001 2 A 424/98 DE -, LKV 2002, S. 478).

    Die künftige Gefährdung der Denkmalqualität aufgrund einer möglichen Vorbildwirkung eines Bauvorhabens kann daher nach Wortlaut und Zweck des § 10 DenkmSchG LSA nicht als "Eingriff" gewertet werden (vgl. Urteil der Kammer vom 16. Oktober 2002 - 1 A 1008/01 DE -).

  • VG Dessau, 06.04.2001 - 2 A 424/98
    Auszug aus VG Dessau, 30.09.2005 - 1 A 85/05
    Da es zudem - was keiner weiteren Darlegung bedarf - ein gegenständliches Zeugnis menschlichen Lebens aus vergangener Zeit ist, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA), stellt es ein Kulturdenkmal im Sinne des DenkmSchG LSA dar (abweichend zur alten Rechtslage: VG Dessau, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 1 A 1008/01 DE - und Urteil vom 06. April 2001 2 A 424/98 DE -, LKV 2002, S. 478).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 70/23

    Solaranlage auf Dach im Denkmalbereich

    Eine solch erhebliche Beeinträchtigung der Denkmalqualität dürfte nur dann anzunehmen sein, wenn entweder das gemeinsame Grundprinzip bzw. der übergreifende Aspekt, unter dem die zugehörigen Einzelbauten zu einer schutzwürdigen Einheit zusammengefasst sind, oder die Elemente, die für die Denkmalqualität von Bedeutung sind und das Denkmal charakterisieren, aufgehoben oder erheblich gemindert werden, oder wenn die räumliche Ausdehnung des Denkmalbereichs in erheblichem Umfang reduziert wird (vgl. VG Dessau, Urteil vom 30. September 2005 - 1 A 85/05 - juris Rn. 18 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 2 L 166/15

    Baugenehmigung für einen Imbisswagen; erhebliche Beeinträchtigung der

    Da es zudem - was keiner weiteren Darlegung bedarf - ein gegenständliches Zeugnis menschlichen Lebens aus vergangener Zeit ist, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA), stellt es ein Kulturdenkmal im Sinne des DenkmSchG LSA dar (VG Dessau, Urt. v. 30.09.2005 - 1 A 85/05 -, juris, RdNr. 17).
  • VG Stade, 27.07.2006 - 1 A 539/05

    Ausnahmefälle zur öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht bei Tod eines

    Die Kammer ist dieser restriktiven Rechtsprechung stets gefolgt (vgl. Beschluss vom 2. Juni 2005 - 1 A 1687/04 - Beschluss vom 30. November 2005 - 1 A 85/05 -).
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